Anspruch auf Anwesenheit bei der Erstellung eines notariellen Verzeichnisses über den Nachlass – OLG München klärt Rechte des Berechtigten des Pflichtteils

Dr. Tobias Beckmann

Das Oberlandesgericht (OLG) München hat am 3.12.2024 (Az. 33 W 1034/24 e) entschieden, dass Pflichtteilsberechtigte keinen Anspruch darauf haben, bei der Erstellung eines notariellen Nachlassverzeichnisses durch den Notar anwesend zu sein. Dieses Urteil schafft Klarheit in einem bislang umstrittenen Bereich des Erbrechts.

Hintergrund des Falls

Ein Pflichtteilsberechtigter verlangte von der Erbin die Vorlage eines notariellen Nachlassverzeichnisses. Als dieses erstellt wurde, erhob der Berechtigte den Anspruch, persönlich bei der Erstellung durch den Notar anwesend sein zu dürfen. Der Fall landete schließlich vor Gericht.

Entscheidungsgründe

Das OLG wies die Beschwerde zurück und stellte klar, dass der Anspruch auf ein notarielles Nachlassverzeichnis lediglich die Vorlage eines vollständigen Verzeichnisses umfasst. Ein persönliches Anwesenheitsrecht bei der Aufnahme durch den Notar ist gesetzlich nicht vorgesehen. Der Notar ist zur unabhängigen Ermittlung verpflichtet und kann seine Arbeit nicht durch die Anwesenheit des Pflichtteilsberechtigten beeinträchtigen lassen. Auch ein Anspruch auf Einsicht in Belege oder „über die Schulter zu schauen“ besteht laut § 2314 Abs. 1 BGB nicht.

Das Gericht betonte, dass die Offenlegung des Nachlasses den Schutz der Persönlichkeit des Erblassers wahren muss. Ein Besprechungstermin mit dem Notar vor der Erstellung des Verzeichnisses reicht aus, damit der Pflichtteilsberechtigte seine Belange darlegen kann.

Relevanz für die Praxis

Dieses Urteil verdeutlicht die Abgrenzung der Rechte und Pflichten bei der Erstellung eines Nachlassverzeichnisses. Pflichtteilsberechtigte können sich auf eine sorgfältige Prüfung des Nachlasses verlassen, ohne selbst in den Erstellungsprozess einbezogen zu sein.

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Alexa Fehrenbach und Dr. Tobias Beckmann

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Dr. Tobias Beckmann

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Dr. Tobias Beckmann

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Dr. Tobias Beckmann

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Alexa Fehrenbach

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Alexa Fehrenbach

Keine Pflichtverletzung: Testaments­vollstrecker erfüllt Wunsch des Erblassers“

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Dr. Tobias Beckmann

Kein Rückfall auf Regelverschonung nach Beantragung der Options­verschonung

Das Finanzgericht (FG) Münster hat entschieden, dass bei der Schenkung von Betriebsvermögen keine Regelverschonung gemäß § 13a Abs. 1 ErbStG beansprucht werden kann, wenn zuvor die Optionsverschonung nach § 13a Abs. 10 ErbStG beantragt wurde, selbst wenn die Voraussetzungen für die Optionsverschonung nicht vorliegen (Urteil vom 27.10.22, 3 K 3624/20 Erb, BFH: II R 19/23). […]
Alexa Fehrenbach

Rückwirkende Betriebsaufgabe durch Erben: Steuer auf Aufgabegewinn keine Nachlass­verbindlichkeit

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Dr. Tobias Beckmann

BFH: Kauf eines Miterbenanteils ist kein anteiliger Erwerb eines Grundstücks

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass der entgeltliche Erwerb eines Miterbenanteils an einer Erbengemeinschaft nicht als anteiliger Erwerb eines zur Erbmasse gehörenden Grundstücks gilt (26.9.23, IX R 13/22). Damit bleibt der Erwerb steuerlich anders zu bewerten als ein direkter Grundstückserwerb. Im zugrunde liegenden Fall erwarb der Kläger K einen Miterbenanteil seiner beiden Kinder, die zuvor […]
Alexa Fehrenbach

Höhe des Vervielfältigers für lebenslange Leistungen: FG München bestätigt 5,5 %-Zinssatz

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Dr. Tobias Beckmann

Steuerbefreiung für Familienheim auch bei Gesamthands­eigentum

Das Finanzgericht (FG) München hat in einem Urteil klargestellt, dass auch der Erwerb von Gesamthandseigentum an einem Grundstück im Rahmen einer GbR unter die Steuerbefreiung für Familienheime nach § 13 Abs. 1 Nr. 4a S. 1 ErbStG fällt (Urteil vom 21.6.23, 4 K 1639/21). Damit wird die steuerliche Privilegierung fortgesetzt, selbst wenn das Familienheim in […]
Dr. Tobias Beckmann

Verjährung des Pflichtteilsanspruchs: Irrtum über Enterbung verzögert Fristbeginn

Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm hat entschieden, dass ein Tatsachen- oder Rechtsirrtum über eine Enterbung den Fristbeginn für die Verjährung eines Pflichtteilsanspruchs verzögern kann (2.3.23, 10 U 108/21). Geklagt hatte der Sohn des Erblassers, der seinen Pflichtteilsanspruch geltend machte, nachdem er durch die zweite Ehefrau des Verstorbenen enterbt worden war. Im Fall hatte der Erblasser zunächst […]
Dr. Tobias BeCKMANN

Darlehen mit unsicherer Rückzahlung: Steuerliche Anerkennung und vGA-Problematik

Das Finanzgericht Düsseldorf (28.10.22, 1 K 465/19 E) hat entschieden, dass die steuerliche Anerkennung eines Darlehens mit unsicherer Rückzahlung problematisch ist und es stattdessen als verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) gewertet werden kann. In dem Fall hatte eine GmbH hohe Geldbeträge an eine dem Gesellschafter nahestehende Person ausgezahlt, obwohl von Beginn an klar war, dass die Rückzahlung […]
Dr. Tobias Beckmann

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Dr. Tobias Beckmann

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Urteil zur Abgrenzung von Teilungsanordnung und Vorausvermächtnis

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Begriff des Grundstücks beim Erwerb eines Familienheims

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